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32 SA 3/20•Oberlandesgericht Hamm, 2020-05-20, 32 SA 3/20
32 SA 3/20Obergericht20.05.2020
Der Antrag auf Gerichtsstandbestimmung für eine Klage auf Zustimmung zur Auskehrung eines hinterlegten Geldbetrages ist mangels Rechtsschutzinteresse zurückzuweisen, wenn der infrage stehende Geldbetrag bereits ausgekehrt wurde und es keinen hinterlegten Geldbetrag mehr gibt.
Entscheidungsdatum: 2020-05-20
Aktenzeichen: 32 SA 3/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0520.32SA3.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 32. Zivilsenat
Normen: § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO
Der Antrag auf Gerichtsstandbestimmung für eine Klage auf Zustimmung zur Auskehrung eines hinterlegten Geldbetrages ist mangels Rechtsschutzinteresse zurückzuweisen, wenn der infrage stehende Geldbetrag bereits ausgekehrt wurde und es keinen hinterlegten Geldbetrag mehr gibt.
Der Antrag auf Gerichtsstandbestimmung wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.
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