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4 U 111/19•Oberlandesgericht Hamm, 2020-05-14, 4 U 111/19
Entscheidungsdatum: 2020-05-14
Aktenzeichen: 4 U 111/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0514.4U111.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Auf die Berufung des Klägers wird das am 22.08.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund – IV. Kammer für Handelssachen – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.100,00 € (i. W.: fünftausend einhundert Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.03.2019 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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