Oberlandesgericht Hamm, 2020-05-13, 33 U 44/19

33 U 44/19Obergericht13.05.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 33 U 44/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-05-13

Aktenzeichen: 33 U 44/19

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0513.33U44.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 33. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 24.06.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Münster, Az. 02 O 171/19, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf bis zu 25.000,00 Euro festgesetzt.

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