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4 U 13/20•Oberlandesgericht Hamm, 2020-05-05, 4 U 13/20
Entscheidungsdatum: 2020-05-05
Aktenzeichen: 4 U 13/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0505.4U13.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
I.
Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass die zulässige Berufung auch in der Sache Erfolg haben dürfte.
II.
Der Senat beabsichtigt, im schriftlichen Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO zu entscheiden.
III.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen seit Zugang dieses Beschlusses.
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