Oberlandesgericht Hamm, 2020-04-28, 2 WF 39/20

2 WF 39/20Obergericht28.04.2020

Regest

In einem Umgangsvermittlungsverfahren kann die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Einzelfall dann geboten sein, wenn die Elternbeziehung nachhaltig gestört und besonders konfliktbehaftet ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 WF 39/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-28

Aktenzeichen: 2 WF 39/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0428.2WF39.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen

Normen: §§ 76 I, 78 II, 151 Nr. 2, 165 FamFG; §§ 114 ff. ZPO

Leitsätze

In einem Umgangsvermittlungsverfahren kann die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Einzelfall dann geboten sein, wenn die Elternbeziehung nachhaltig gestört und besonders konfliktbehaftet ist.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Kindesmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Marl vom 06.02.2020 (Az. 20 F 10/20) abgeändert.

Der Kindesmutter wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe für ein Umgangsvermittlungsverfahren unter Beiordnung von Frau Rechtsanwältin E in S bewilligt.

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