Oberlandesgericht Hamm, 2020-04-24, 9 UF 78/19

9 UF 78/19Obergericht24.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 UF 78/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-24

Aktenzeichen: 9 UF 78/19

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0424.9UF78.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Senat für Familiensachen

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 18.03.2019 gegen den am 21.02.2019 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Lemgo wird unter Einschluss des hilfsweise gestellten Räumungsschutzantrags zurückgewiesen.

Der Antragsgegnerin werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf „bis 125.000,00 €“ festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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