Oberlandesgericht Hamm, 2020-04-24, 30 U 5/20

30 U 5/20Obergericht24.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 30 U 5/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-24

Aktenzeichen: 30 U 5/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0424.30U5.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 30. Zivilsenat

Tenor

Der Antrag der Beklagten zu 1) vom 25.03.2020 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur Berufungsbegründung wird abgelehnt.

Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten zu 1) gegen das am 03.12.2019 verkündete Urteil des Einzelrichters der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster im Beschlusswege gemäß § 522 Abs. 1 ZPO als unzulässig zu verwerfen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.