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10 W 26/19•Oberlandesgericht Hamm, 2020-04-23, 10 W 26/19
10 W 26/19Obergericht23.04.2020
Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers bei mittlerer Schwierigkeit der Tätigkeit und einem werthaltigen Nachlass von ca. 500.000 €
Entscheidungsdatum: 2020-04-23
Aktenzeichen: 10 W 26/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0423.10W26.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Normen: BGB § 1915 Abs. 1 S. 2
Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers bei mittlerer Schwierigkeit der Tätigkeit und einem werthaltigen Nachlass von ca. 500.000 €
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) vom 23.12.2018 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgericht – Herford vom 18.12.2018 dahingehend abgeändert, dass dem Beteiligten zu 1) eine Vergütung in Höhe von 3.183,05 € inklusive Mehrwertsteuer festgesetzt wird.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Beteiligten zu 1) werden der Beteiligten zu 2) auferlegt; im Übrigen wird von der Anordnung einer Kostenerstattung abgesehen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 855,05 € festgesetzt.
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