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3 U 18/20•Oberlandesgericht Hamm, 2020-04-22, 3 U 18/20
Entscheidungsdatum: 2020-04-22
Aktenzeichen: 3 U 18/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0422.3U18.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Der Senat weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Klägerin gegen das am 25.11.2019 verkündete und durch Beschluss vom 19.12.2019 berichtigte Urteil der 1. Zivilkammer der Landgerichts Essen gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.
Es besteht Gelegenheit, innerhalb eines Monats ab Zustellung dieses Hinweisbeschlusses Stellung zu nehmen.
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