Oberlandesgericht Hamm, 2020-04-21, 9 U 11/20

9 U 11/20Obergericht21.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 11/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-21

Aktenzeichen: 9 U 11/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0421.9U11.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 21.11.2019 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld ist nach dem einstimmigen Votum des Senats offensichtlich aussichtslos. Es ist daher beabsichtigt, diese durch einstimmigen Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

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