Oberlandesgericht Hamm, 2020-04-03, 20 U 37/20

20 U 37/20Obergericht03.04.2020

Regest

Macht der VN im Rahmen einer Umstellung zu einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung auf entsprechende Antragsfragen falsche Angaben, kann dies den Versicherer zum Rücktritt (§ 19 Abs. 2 VVG) berechtigen (hier bejaht).

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 37/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-03

Aktenzeichen: 20 U 37/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0403.20U37.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Leitsätze

Macht der VN im Rahmen einer Umstellung zu einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung auf entsprechende Antragsfragen falsche Angaben, kann dies den Versicherer zum Rücktritt (§ 19 Abs. 2 VVG) berechtigen (hier bejaht).

Tenor

Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen.

Es wird Gelegenheit gegeben, binnen fünf Wochen Stellung zu nehmen.

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