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11 WF 36/20•Oberlandesgericht Hamm, 2020-03-26, 11 WF 36/20
11 WF 36/20Obergericht26.03.2020
Befangenheit eines Familienrichters, der die gebotene Hinzuziehung der Pflegeeltern als Verfahrensbeteiligte zu einem Verfahren über die Regelung der elterlichen Sorge für das Pflegekind unterlässt
Entscheidungsdatum: 2020-03-26
Aktenzeichen: 11 WF 36/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0326.11WF36.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat für Familiensachen
Normen: BGB § 1632 Abs.4, FamFG §§ 6,7, ZPO § 42
Befangenheit eines Familienrichters, der die gebotene Hinzuziehung der Pflegeeltern als Verfahrensbeteiligte zu einem Verfahren über die Regelung der elterlichen Sorge für das Pflegekind unterlässt
Auf die Beschwerde der Pflegeeltern vom 06.01.2020 wird der Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 11.12.2019 abgeändert.
Ihr Ablehnungsgesuch gegen den Richter am Amtsgericht L wird für begründet erklärt.
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