Oberlandesgericht Hamm, 2020-03-26, 11 WF 36/20

11 WF 36/20Obergericht26.03.2020

Regest

Befangenheit eines Familienrichters, der die gebotene Hinzuziehung der Pflegeeltern als Verfahrensbeteiligte zu einem Verfahren über die Regelung der elterlichen Sorge für das Pflegekind unterlässt

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 WF 36/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-03-26

Aktenzeichen: 11 WF 36/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0326.11WF36.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Senat für Familiensachen

Normen: BGB § 1632 Abs.4, FamFG §§ 6,7, ZPO § 42

Leitsätze

Befangenheit eines Familienrichters, der die gebotene Hinzuziehung der Pflegeeltern als Verfahrensbeteiligte zu einem Verfahren über die Regelung der elterlichen Sorge für das Pflegekind unterlässt

Tenor

Auf die Beschwerde der Pflegeeltern vom 06.01.2020 wird der Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 11.12.2019 abgeändert.

Ihr Ablehnungsgesuch gegen den Richter am Amtsgericht L wird für begründet erklärt.

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