Oberlandesgericht Hamm, 2020-03-23, 18 U 22/18

18 U 22/18Obergericht23.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 18 U 22/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-03-23

Aktenzeichen: 18 U 22/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0323.18U22.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 17.01.2018 verkündete Urteil des Landgerichts Münster (Az.: 26 O 2/17) wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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