Oberlandesgericht Hamm, 2020-03-17, 7 U 86/19

7 U 86/19Obergericht17.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 7 U 86/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-03-17

Aktenzeichen: 7 U 86/19

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0317.7U86.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin das am 26.03.2019 verkündete Urteil des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld (9 O 303/18) abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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