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7 U 86/19•Oberlandesgericht Hamm, 2020-03-17, 7 U 86/19
Entscheidungsdatum: 2020-03-17
Aktenzeichen: 7 U 86/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0317.7U86.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin das am 26.03.2019 verkündete Urteil des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld (9 O 303/18) abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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