Oberlandesgericht Hamm, 2020-03-10, 4 RBs 87/20

4 RBs 87/20Obergericht10.03.2020

Regest

Zum Toleranzwert bei Ermittlung der Geschwindigkeit mittels Nachverfahrens mit einem Motorrad unter Verwendung der Anlage ProViDa 2000 Modular und unter manueller Berechnung der Geschwindigkeit anhand des aufgenommenen Messfilms

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 RBs 87/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-03-10

Aktenzeichen: 4 RBs 87/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0310.4RBS87.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat für Bußgeldsachen

Normen: StPO § 267; StVO §§ 49 Abs.1 Nr. 3; 3

Leitsätze

Zum Toleranzwert bei Ermittlung der Geschwindigkeit mittels Nachverfahrens mit einem Motorrad unter Verwendung der Anlage ProViDa 2000 Modular und unter manueller Berechnung der Geschwindigkeit anhand des aufgenommenen Messfilms

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsmittels – an das Amtsgericht Paderborn zurückverwiesen.

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