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4 U 113/19•Oberlandesgericht Hamm, 2020-03-05, 4 U 113/19
Entscheidungsdatum: 2020-03-05
Aktenzeichen: 4 U 113/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0305.4U113.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 06.09.2019 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Essen (16 O 287/18) wie folgt abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen.
Dieses und das mit der Berufung angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweilig zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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