projekte
27 W 21/20•Oberlandesgericht Hamm, 2020-03-03, 27 W 21/20
27 W 21/20Obergericht03.03.2020
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein fehlerhaft angemeldeter und sodann im Handelsregister eingetragener Haftungsausschluss nach § 25 Abs. 2 HGB auf Antrag wieder gelöscht werden kann; Anwendbarkeit von § 395 FamFG
Entscheidungsdatum: 2020-03-03
Aktenzeichen: 27 W 21/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0303.27W21.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Normen: § 25 Abs. 2 HGB; § 395 FamFG
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein fehlerhaft angemeldeter und sodann im Handelsregister eingetragener Haftungsausschluss nach § 25 Abs. 2 HGB auf Antrag wieder gelöscht werden kann; Anwendbarkeit von § 395 FamFG
Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts – Registergericht – Bad Oeynhausen vom 14.01.2020 aufgehoben.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.