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25 U 70/19•Oberlandesgericht Hamm, 2020-02-28, 25 U 70/19
Entscheidungsdatum: 2020-02-28
Aktenzeichen: 25 U 70/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0228.25U70.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass die Berufung nach einstimmiger Überzeugung des Senats offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, eine mündliche Verhandlung auch sonst nicht geboten ist und daher beabsichtigt ist, die Berufung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen. Die Parteien erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen.
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