Oberlandesgericht Hamm, 2020-02-27, 5 RVGs 10/20

5 RVGs 10/20Obergericht27.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 RVGs 10/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-02-27

Aktenzeichen: 5 RVGs 10/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0227.5RVGS10.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Strafsenat

Tenor

Dem Antragsteller wird anstelle seiner gesetzlichen Gebühren in Höhe von 4.229,20 Euro eine Pauschgebühr in Höhe von 6.500,00 Euro (in Worten: sechstausendfünfhundert Euro) bewilligt.

Der weitergehende Antrag wird abgelehnt.

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