projekte
5 RVGs 10/20•Oberlandesgericht Hamm, 2020-02-27, 5 RVGs 10/20
5 RVGs 10/20Obergericht27.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-27
Aktenzeichen: 5 RVGs 10/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0227.5RVGS10.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Dem Antragsteller wird anstelle seiner gesetzlichen Gebühren in Höhe von 4.229,20 Euro eine Pauschgebühr in Höhe von 6.500,00 Euro (in Worten: sechstausendfünfhundert Euro) bewilligt.
Der weitergehende Antrag wird abgelehnt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.