Oberlandesgericht Hamm, 2020-02-27, 2 Ausl. 18/20

2 Ausl. 18/20Obergericht27.02.2020

Regest

Zur Zulässigkeit einer vorübergehenden Auslieferung eines wegen Mordes in lebenslanger Strafhaft in deutscher Strafhaft einsitzenden deutschen Staatsangehörigen an Belgien zur Strafverfolgung wegen des Vorwurfs eines (weiteren, in Belgien begangenen) Mordes bei drohender (erneuter) lebenslänglichen Freiheitsstrafe

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ausl. 18/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-02-27

Aktenzeichen: 2 Ausl. 18/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0227.2AUSL18.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: IRG §§ 80,73, 37, 68, 83b Abs. 1 Nr. 2; StGB § 7 Abs. 2 Nr. 1

Leitsätze

Zur Zulässigkeit einer vorübergehenden Auslieferung eines wegen Mordes in lebenslanger Strafhaft in deutscher Strafhaft einsitzenden deutschen Staatsangehörigen an Belgien zur Strafverfolgung wegen des Vorwurfs eines (weiteren, in Belgien begangenen) Mordes bei drohender (erneuter) lebenslänglichen Freiheitsstrafe

Tenor

Gegen den Verfolgten wird die förmliche Auslieferungshaft angeordnet.

Die Auslieferung des Verfolgten nach Belgien zur Strafverfolgung wegen der ihm in dem Europäischen Haftbefehl der Generalstaatsanwaltschaft beim Appellationshof Antwerpen vom 20.12.2019 – Aktenzeichen: B 1/2019 ASS.A – zur Last gelegten Straftat ist zulässig.

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