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2 Ausl. 18/20•Oberlandesgericht Hamm, 2020-02-27, 2 Ausl. 18/20
2 Ausl. 18/20Obergericht27.02.2020
Zur Zulässigkeit einer vorübergehenden Auslieferung eines wegen Mordes in lebenslanger Strafhaft in deutscher Strafhaft einsitzenden deutschen Staatsangehörigen an Belgien zur Strafverfolgung wegen des Vorwurfs eines (weiteren, in Belgien begangenen) Mordes bei drohender (erneuter) lebenslänglichen Freiheitsstrafe
Entscheidungsdatum: 2020-02-27
Aktenzeichen: 2 Ausl. 18/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0227.2AUSL18.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: IRG §§ 80,73, 37, 68, 83b Abs. 1 Nr. 2; StGB § 7 Abs. 2 Nr. 1
Zur Zulässigkeit einer vorübergehenden Auslieferung eines wegen Mordes in lebenslanger Strafhaft in deutscher Strafhaft einsitzenden deutschen Staatsangehörigen an Belgien zur Strafverfolgung wegen des Vorwurfs eines (weiteren, in Belgien begangenen) Mordes bei drohender (erneuter) lebenslänglichen Freiheitsstrafe
Gegen den Verfolgten wird die förmliche Auslieferungshaft angeordnet.
Die Auslieferung des Verfolgten nach Belgien zur Strafverfolgung wegen der ihm in dem Europäischen Haftbefehl der Generalstaatsanwaltschaft beim Appellationshof Antwerpen vom 20.12.2019 – Aktenzeichen: B 1/2019 ASS.A – zur Last gelegten Straftat ist zulässig.
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