Oberlandesgericht Hamm, 2020-02-12, 3 U 23/19

3 U 23/19Obergericht12.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 23/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-12

Aktenzeichen: 3 U 23/19

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0212.3U23.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 14.02.2019 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufungsinstanz.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet

Die Revision wird nicht zugelassen

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