Oberlandesgericht Hamm, 2020-02-12, 11 U 44/19

11 U 44/19Obergericht12.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 U 44/19 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-12

Aktenzeichen: 11 U 44/19

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0212.11U44.19.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 01.03.2019 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 11. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.682,31 € festgesetzt

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