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8 U 50/19•Oberlandesgericht Hamm, 2020-02-05, 8 U 50/19
Entscheidungsdatum: 2020-02-05
Aktenzeichen: 8 U 50/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0205.8U50.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Der Tenor des am 18.12.2019 verkündeten Urteils wird dahingehend berichtigt, dass die einstweilige Verfügung vom 05.04.20 aufgehoben wird.
Der weitergehende Berichtigungsantrag der Beklagten vom 09.01.2020 wird zurückgewiesen.
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