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15 W 453/17•Oberlandesgericht Hamm, 2020-02-05, 15 W 453/17
15 W 453/17Obergericht05.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-05
Aktenzeichen: 15 W 453/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0205.15W453.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beteiligten zu 1) und 2) je zur Hälfte.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.255.291,- € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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