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27 W 112/19•Oberlandesgericht Hamm, 2020-01-21, 27 W 112/19
27 W 112/19Obergericht21.01.2020
Die Mitgliedschaft einer Genossenschaft im Prüfverband endet nach § 64c GenG nicht allein mit der Auflösung der Genossenschaft durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 101 GenG).
Entscheidungsdatum: 2020-01-21
Aktenzeichen: 27 W 112/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0121.27W112.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Normen: GenG §§ 53, 55, 64c, 101
Die Mitgliedschaft einer Genossenschaft im Prüfverband endet nach § 64c GenG nicht allein mit der Auflösung der Genossenschaft durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 101 GenG).
Die Beschwerde des Beteiligten vom 10.07.2019 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Registergericht - Münster vom 02.07.2019 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Der Beschwerdewert beträgt 5.000,00 €.
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