Oberlandesgericht Hamm, 2020-01-21, 15 W 433/19

15 W 433/19Obergericht21.01.2020

Regest

Ist mehreren Vorerben durch notarielle Verfügung von Todes wegen ein Vorausvermächtnis an einem Grundstück zugewandt worden und erfolgt die Übertragung dieses Grundstücks in Erfüllung dieses Vorausvermächtnisses, so ist die Entgeltlichkeit dieser Verfügung nachgewiesen. Bei einer Mehrheit von Vorerben ist das Vorausvermächtnis nicht in dem Erbschein aufzunehmen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 433/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-01-21

Aktenzeichen: 15 W 433/19

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0121.15W433.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: BGB §§ 2110 Abs. 2, 2113; GBO § 51

Leitsätze

Ist mehreren Vorerben durch notarielle Verfügung von Todes wegen ein Vorausvermächtnis an einem Grundstück zugewandt worden und erfolgt die Übertragung dieses Grundstücks in Erfüllung dieses Vorausvermächtnisses, so ist die Entgeltlichkeit dieser Verfügung nachgewiesen.

Bei einer Mehrheit von Vorerben ist das Vorausvermächtnis nicht in dem Erbschein aufzunehmen.

Tenor

Die Zwischenverfügung wird aufgehoben.

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