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3 U 40/18•Oberlandesgericht Hamm, 2020-01-15, 3 U 40/18
Entscheidungsdatum: 2020-01-15
Aktenzeichen: 3 U 40/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0115.3U40.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 21.02.2018 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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