27 U 21/19•Oberlandesgericht Hamm, 2019-10-10, 27 U 21/19
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 21/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-10-10
Aktenzeichen: 27 U 21/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:1010.27U21.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 27.11.2018 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Paderborn wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Streitwert des Berufungsverfahrens: 26.040,00 €.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.