1 VAs 98/18•Oberlandesgericht Hamm, 2019-10-01, 1 VAs 98/18
Oberlandesgericht Hamm, 2019-10-01, 1 VAs 98/18
1 VAs 98/18Obergericht01.10.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 VAs 98/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-10-01
Aktenzeichen: 1 VAs 98/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:1001.1VAS98.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Es verbleibt mit der Maßgabe bei den Senatsbeschlüssen vom 14.03.2019, vom 04.04.2019 und vom 25.04.2019, dass auch der Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 12.11.2018 als unzulässig verworfen wird.
Eine Änderung der mit Beschluss vom 14.03.2019 erfolgten Festsetzung des Gegenstandswerts ist nicht veranlasst.
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