5 U 2/19•Oberlandesgericht Hamm, 2019-09-30, 5 U 2/19
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 U 2/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-09-30
Aktenzeichen: 5 U 2/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0930.5U2.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 29.11.2018 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Detmold wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Kläger dürfen die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen
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