Oberlandesgericht Hamm, 2019-09-27, 20 U 135/19

20 U 135/19Obergericht27.09.2019

Regest

Zur Frage der Wirksamkeit einer Regelung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Pensionskasse, wonach beim Versterben des Mitglieds vor Eintritt des Versicherungsfalls lediglich Sterbegeld gezahlt wird, aber keine Beitragsrückerstattung erfolgt.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 135/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-09-27

Aktenzeichen: 20 U 135/19

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0927.20U135.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Leitsätze

Zur Frage der Wirksamkeit einer Regelung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Pensionskasse, wonach beim Versterben des Mitglieds vor Eintritt des Versicherungsfalls lediglich Sterbegeld gezahlt wird, aber keine Beitragsrückerstattung erfolgt.

Tenor

Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen.

Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen Stellung zu nehmen.

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