6 WF 175/19•Oberlandesgericht Hamm, 2019-09-24, 6 WF 175/19
Oberlandesgericht Hamm, 2019-09-24, 6 WF 175/19
6 WF 175/19Obergericht24.09.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 WF 175/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-09-24
Aktenzeichen: 6 WF 175/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0924.6WF175.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Familiensenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers vom 13.5.2019 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Recklinghausen vom 9.5.2019 (Aktenzeichen 42 F 97/16), berichtigt durch Beschluss vom 14.06.2019, teilweise abgeändert.
Auf die Erinnerung des Antragstellers vom 12.4.2019 wird der Kostenansatz vom 15.2.2017 (Kassenzeichen 01) teilweise abgeändert und der vom Antragsteller zu zahlende Betrag auf 327,40 € festgesetzt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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