Oberlandesgericht Hamm, 2019-09-24, 4 Ws 193/19

4 Ws 193/19Obergericht24.09.2019

Regest

Der Erbe eines durch ein Vermögens- oder Eigentumsdelikt Geschädigten ist nicht unmittelbar Verletzter. Er ist auch nicht berechtigt, das von dem Erblasser durch Strafanzeige in Gang gesetzte Verfahren mit einem Klageerzwingungsantrag fortzusetzen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 193/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-09-24

Aktenzeichen: 4 Ws 193/19

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0924.4WS193.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Normen: StPO § 172

Leitsätze

Der Erbe eines durch ein Vermögens- oder Eigentumsdelikt Geschädigten ist nicht unmittelbar Verletzter. Er ist auch nicht berechtigt, das von dem Erblasser durch Strafanzeige in Gang gesetzte Verfahren mit einem Klageerzwingungsantrag fortzusetzen.

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird als unzulässig verworfen.

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