4 Ws 193/19•Oberlandesgericht Hamm, 2019-09-24, 4 Ws 193/19
Oberlandesgericht Hamm, 2019-09-24, 4 Ws 193/19
4 Ws 193/19Obergericht24.09.2019
Regest
Der Erbe eines durch ein Vermögens- oder Eigentumsdelikt Geschädigten ist nicht unmittelbar Verletzter. Er ist auch nicht berechtigt, das von dem Erblasser durch Strafanzeige in Gang gesetzte Verfahren mit einem Klageerzwingungsantrag fortzusetzen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 193/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-09-24
Aktenzeichen: 4 Ws 193/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0924.4WS193.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Normen: StPO § 172
Leitsätze
Der Erbe eines durch ein Vermögens- oder Eigentumsdelikt Geschädigten ist nicht unmittelbar Verletzter. Er ist auch nicht berechtigt, das von dem Erblasser durch Strafanzeige in Gang gesetzte Verfahren mit einem Klageerzwingungsantrag fortzusetzen.
Tenor
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird als unzulässig verworfen.
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