8 U 3/19•Oberlandesgericht Hamm, 2019-09-02, 8 U 3/19
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 U 3/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-09-02
Aktenzeichen: 8 U 3/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0902.8U3.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 30.11.2018 verkündete Urteil des Landgerichts Arnsberg abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 17.000,00 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.03.2017 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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