Oberlandesgericht Hamm, 2019-09-02, 8 U 3/19

8 U 3/19Obergericht02.09.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 U 3/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-09-02

Aktenzeichen: 8 U 3/19

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0902.8U3.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 30.11.2018 verkündete Urteil des Landgerichts Arnsberg abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 17.000,00 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.03.2017 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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