8 W 6/19•Oberlandesgericht Hamm, 2019-08-19, 8 W 6/19
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 W 6/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-08-19
Aktenzeichen: 8 W 6/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0819.8W6.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortigen Beschwerden der Nebenintervenientinnen wird das Zwischenurteil des Landgerichts Bielefeld vom 08.01.2019 abgeändert. Die Nebeninterventionen der Nebenintervenientinnen zu 1) und zu 2) werden zugelassen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.
Der Beschwerdewert wird auf 11.359.701,16 € festgesetzt.
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