Oberlandesgericht Hamm, 2019-08-19, 8 W 6/19

8 W 6/19Obergericht19.08.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 W 6/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-08-19

Aktenzeichen: 8 W 6/19

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0819.8W6.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortigen Beschwerden der Nebenintervenientinnen wird das Zwischenurteil des Landgerichts Bielefeld vom 08.01.2019 abgeändert. Die Nebeninterventionen der Nebenintervenientinnen zu 1) und zu 2) werden zugelassen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.

Der Beschwerdewert wird auf 11.359.701,16 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.