Oberlandesgericht Hamm, 2019-08-14, 30 U 59/19

30 U 59/19Obergericht14.08.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 30 U 59/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-08-14

Aktenzeichen: 30 U 59/19

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0814.30U59.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 30. Zivilsenat

Tenor

Der Antrag des Beklagten vom 21.05.2019 auf Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen.

Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gegen das am 14.02.2019 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen als unzulässig zu verwerfen.

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