4 U 9/19•Oberlandesgericht Hamm, 2019-08-13, 4 U 9/19
Oberlandesgericht Hamm, 2019-08-13, 4 U 9/19
4 U 9/19Obergericht13.08.2019
Regest
Zur Anwendbarkeit des UWG auf eine Poster-Aktion einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung im Rahmen von Honorarverhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 9/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-08-13
Aktenzeichen: 4 U 9/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0813.4U9.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Normen: UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1; SGB V § 69
Leitsätze
Zur Anwendbarkeit des UWG auf eine Poster-Aktion einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung im Rahmen von Honorarverhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Tenor
Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das am 27.11.2018 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster abgeändert.
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen.
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