Oberlandesgericht Hamm, 2019-08-02, 20 U 102/19

20 U 102/19Obergericht02.08.2019

Regest

Bei entsprechenden Anhaltspunkten (wie hier) handelt ein VN, welcher den von seinem Vater ausgefüllten Versicherungsantrag blind unterschreibt, arglistig; denn er gibt dann eine Erklärung ab „ins Blaue hinein“.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 102/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-08-02

Aktenzeichen: 20 U 102/19

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0802.20U102.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Leitsätze

Bei entsprechenden Anhaltspunkten (wie hier) handelt ein VN, welcher den von seinem Vater ausgefüllten Versicherungsantrag blind unterschreibt, arglistig; denn er gibt dann eine Erklärung ab „ins Blaue hinein“.

Tenor

Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen.

Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen Stellung zu nehmen.

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