20 U 102/19•Oberlandesgericht Hamm, 2019-08-02, 20 U 102/19
Oberlandesgericht Hamm, 2019-08-02, 20 U 102/19
20 U 102/19Obergericht02.08.2019
Regest
Bei entsprechenden Anhaltspunkten (wie hier) handelt ein VN, welcher den von seinem Vater ausgefüllten Versicherungsantrag blind unterschreibt, arglistig; denn er gibt dann eine Erklärung ab „ins Blaue hinein“.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 102/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-08-02
Aktenzeichen: 20 U 102/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0802.20U102.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Leitsätze
Bei entsprechenden Anhaltspunkten (wie hier) handelt ein VN, welcher den von seinem Vater ausgefüllten Versicherungsantrag blind unterschreibt, arglistig; denn er gibt dann eine Erklärung ab „ins Blaue hinein“.
Tenor
Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen.
Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen Stellung zu nehmen.
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