20 U 82/19•Oberlandesgericht Hamm, 2019-07-29, 20 U 82/19
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 82/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-07-29
Aktenzeichen: 20 U 82/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0729.20U82.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 08.03.2019 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 18.075,27 € festgesetzt.
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