Oberlandesgericht Hamm, 2019-07-17, 20 U 91/18

20 U 91/18Obergericht17.07.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 91/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-07-17

Aktenzeichen: 20 U 91/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0717.20U91.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 7. Juni 2018 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.