7 U 74/18•Oberlandesgericht Hamm, 2019-07-16, 7 U 74/18
Oberlandesgericht Hamm, 2019-07-16, 7 U 74/18
7 U 74/18Obergericht16.07.2019
Regest
Haftung, Gutachter, Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 7 U 74/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-07-16
Aktenzeichen: 7 U 74/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0716.7U74.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat für Familiensachen
Normen: §§ 823 I, 253 BGB
Leitsätze
Haftung, Gutachter, Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
Tenor
Die Klägerin ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig nachdem sie ihre Berufung gegen das am 23.08.2018 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund (4 O 300/15) zurückgenommen hat.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens (§ 516 Abs. 3 ZPO).
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 6.500,00 EUR festgesetzt.
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