3 RBs 82/19•Oberlandesgericht Hamm, 2019-07-10, 3 RBs 82/19
Oberlandesgericht Hamm, 2019-07-10, 3 RBs 82/19
3 RBs 82/19Obergericht10.07.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 RBs 82/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-07-10
Aktenzeichen: 3 RBs 82/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0710.3RBS82.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird zur Fortbildung des Rechts zugelassen (Entscheidung der mitentscheidenden Einzelrichterin des Senats).
Die Sache wird dem Senat für Bußgeldsachen in der Besetzung mit drei Richtern übertragen (Entscheidung der mitentscheidenden Einzelrichterin des Senats).
Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Betroffene
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