Oberlandesgericht Hamm, 2019-07-10, 3 RBs 82/19

3 RBs 82/19Obergericht10.07.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 RBs 82/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-07-10

Aktenzeichen: 3 RBs 82/19

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0710.3RBS82.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zur Fortbildung des Rechts zugelassen (Entscheidung der mitentscheidenden Einzelrichterin des Senats).

Die Sache wird dem Senat für Bußgeldsachen in der Besetzung mit drei Richtern übertragen (Entscheidung der mitentscheidenden Einzelrichterin des Senats).

Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Betroffene

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