Oberlandesgericht Hamm, 2019-07-10, 20 U 72/19

20 U 72/19Obergericht10.07.2019

Regest

Zum (hier bejahten) Versicherungsschutz für eine („Incoming-“)Reiseversicherung (Krankheitskosten) - abgeschlossen nach Einreise in Deutschland, - mit vereinbartem Ende des Versicherungsschutzes zu einem bestimmten Zeitpunkt, - ohne einschlägige Gesundheitsfragen, - bei – möglicherweise – vor Vertragsschluss eingetretener, dem Versicherten aber unbekannter Grunderkrankung

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 72/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-07-10

Aktenzeichen: 20 U 72/19

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0710.20U72.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Leitsätze

Zum (hier bejahten) Versicherungsschutz für eine („Incoming-“)Reiseversicherung (Krankheitskosten)

  • abgeschlossen nach Einreise in Deutschland,

  • mit vereinbartem Ende des Versicherungsschutzes zu einem bestimmten Zeitpunkt,

  • ohne einschlägige Gesundheitsfragen,

  • bei – möglicherweise – vor Vertragsschluss eingetretener, dem Versicherten aber unbekannter Grunderkrankung

Tenor

Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen.

Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen Stellung zu nehmen.

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