Oberlandesgericht Hamm, 2019-07-05, 7 U 15/18

7 U 15/18Obergericht05.07.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 7 U 15/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-07-05

Aktenzeichen: 7 U 15/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0705.7U15.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers zu 2) gegen das am 28.11.2017 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld, Az.: 2 O 298/13, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger zu 2) auferlegt.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger zu 2) wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus den Urteilen vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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