1 Vollz (Ws) 215/19•Oberlandesgericht Hamm, 2019-07-02, 1 Vollz (Ws) 215/19
Oberlandesgericht Hamm, 2019-07-02, 1 Vollz (Ws) 215/19
1 Vollz (Ws) 215/19Obergericht02.07.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 215/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-07-02
Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 215/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0702.1VOLLZ.WS215.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an die Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Arnsberg zurückverwiesen.
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