Oberlandesgericht Hamm, 2019-07-01, 17 U 84/17

17 U 84/17Obergericht01.07.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 17 U 84/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-07-01

Aktenzeichen: 17 U 84/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0701.17U84.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens nach einem Streitwert von 70.000,00 €.

Der Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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