20 U 70/19•Oberlandesgericht Hamm, 2019-06-28, 20 U 70/19
Oberlandesgericht Hamm, 2019-06-28, 20 U 70/19
20 U 70/19Obergericht28.06.2019
Regest
Macht der Versicherungsnehmer Schadensersatz gemäß § 63 VVG wegen einer behaupteten Falschberatung durch einen Versicherungsmakler geltend, ist er auch beim Fehlen einer Beratungsdokumentation für diejenigen Umstände beweispflichtig, aus denen sich eine Rechtspflicht des Vermittlers zur Beratung über ein bestimmtes Versicherungsprodukt ergeben soll. (Unter 2 b bb (2).)
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 70/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-06-28
Aktenzeichen: 20 U 70/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0628.20U70.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Leitsätze
Macht der Versicherungsnehmer Schadensersatz gemäß § 63 VVG wegen einer behaupteten Falschberatung durch einen Versicherungsmakler geltend, ist er auch beim Fehlen einer Beratungsdokumentation für diejenigen Umstände beweispflichtig, aus denen sich eine Rechtspflicht des Vermittlers zur Beratung über ein bestimmtes Versicherungsprodukt ergeben soll. (Unter 2 b bb (2).)
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 20.02.2019 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 11.050,- € festgesetzt.
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