21 U 130/16•Oberlandesgericht Hamm, 2019-06-25, 21 U 130/16
Oberlandesgericht Hamm, 2019-06-25, 21 U 130/16
21 U 130/16Obergericht25.06.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 21 U 130/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-06-25
Aktenzeichen: 21 U 130/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0625.21U130.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
In dem Rechtsstreit hält der Senat auch nach dem weiteren Vorbringen der Parteien - zuletzt mit wechselseitigen Schriftsätzen vom 26.04. und 28.05.2019 - an seiner im Termin vom 28.02.2019 geäußerten Auffassung fest, dass die mit der Klage und der Klageerweiterung geltend gemachten Ansprüche der zweijährigen Verjährungsfrist aus Ziffer 15.3 des Generalunternehmervertrages (Anlage K 1; nachfolgend "GU-Vertrag" genannt) unterliegen und die Klageforderung deshalb verjährt ist.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.