31 U 23/19•Oberlandesgericht Hamm, 2019-05-27, 31 U 23/19
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 31 U 23/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-05-27
Aktenzeichen: 31 U 23/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0527.31U23.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
Der Kläger wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, seine Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Essen vom 31.01.2019 durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen. Der Senat ist einstimmig davon überzeugt, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO, und dass auch die weiteren Voraussetzungen des § 522 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 ZPO gegeben sind.
Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses. Ggf. mag innerhalb dieser Frist mitgeteilt werden, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird.
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