Oberlandesgericht Hamm, 2019-02-20, 20 U 126/18

20 U 126/18Obergericht20.02.2019

Regest

Verschweigt der VN bei Antragstellung – trotz entsprechender Frage des Versicherers – röntgenologisch untersuchte Rückenbeschwerden mit mehrtägiger Krankschreibung einige Monate vor Antragstellung und Rückenbeschwerden zwei Jahre zuvor, kann das (so auch hier - Krankenschwester) eine arglistige Täuschung sein.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 126/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-02-20

Aktenzeichen: 20 U 126/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0220.20U126.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Leitsätze

Verschweigt der VN bei Antragstellung – trotz entsprechender Frage des Versicherers – röntgenologisch untersuchte Rückenbeschwerden mit mehrtägiger Krankschreibung einige Monate vor Antragstellung und Rückenbeschwerden zwei Jahre zuvor, kann das (so auch hier - Krankenschwester) eine arglistige Täuschung sein.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 15. August 2018 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

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